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Neue Kfz-Steuertarife für Quads und Trikes

Seit dem 1. Juli 2010 gelten für so genannte Trikes und Quads neue Kfz-Steuertarife. Der Grund hierfür ist das "Fünfte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes". Nachfolgend lesen Sie, wonach die neue Steuer bemessen wird und wie hoch sie ausfällt.

Bislang wurden die "dreirädrigen und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeuge" - wie die offizielle gesetzliche Bezeichnung lautet - wie Pkw behandelt. Da aber seit 1. Juli letzten Jahres für neuzugelassene Pkw die Kfz-Steuer nach dem CO2-Ausstoß berechnet wird und für Trikes und Quads keine CO2-Werte in anerkannten Verfahren ermittelt werden können, bilden sie künftig eine eigenständige Fahrzeuggruppe.

Die Steuer wird nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen (EU-Abgasstufen) bemessen.
Sie beträgt je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum
für Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 09 und 10
21,07 Euro bei Benzinmotoren und
33,29 Euro bei Dieselmotoren

und

für Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 06, 07 und 08
25,36 Euro bei Benzinmotoren und
37,58 Euro bei Dieselmotoren.
Die jeweilige Schlüsselnummer ergibt sich dabei aus den Fahrzeugzulassungspapieren (Eintragung im FELD 'Schlüsselnummer zu 1' im bisherigen Fahrzeugschein bzw. -brief und in Zeile 14, unter 14.1, in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. II, wobei die beiden letzten Ziffern der dort eingetragenen Zahlenfolge entscheidend sind).


(OFD Koblenz / STB Web)




Artikel vom: 16.07.2010

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