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Kfz-Steuer: Die rückwirkende Neuregelung der Wohnmobilbesteuerung ist verfassungsgemäß
Durch das Dritte Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz vom
21.12.2006 hat der Gesetzgeber die Besteuerung von Wohnmobilen mit
Rückwirkung auf den 01.01.2006 neu geregelt. Der BFH entschied nun, dass
die rückwirkende Inkraftsetzung dieser Neuregelungen nicht gegen das
verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstößt.
Im streitigen Fall wandte sich der Halter eines Wohnmobils, dessen
zulässiges Gesamtgewicht mehr als 2,8 t betrug, gegen die Zulässigkeit
dieser Rückwirkungsanordnung. Sein Wohnmobil war bis zum 31.12.2005 als
LKW nach dem zulässigen Gesamtgewicht und ab 01.01.2006 nach dem nunmehr
geltenden neuen Tarif besteuert worden.
Der BFH hat eine
Verfassungswidrigkeit mit Urteil vom 24.02.2010 (Az. II R 44/09) klar
verneint. Einem Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot stünde entgegen,
dass die rückwirkende Neuregelung der Wohnmobilbesteuerung aufgrund der
durch § 18 Abs. 5 KraftStG geschaffenen Übergangsregelung für die Zeit
vom 01.05.2005 bis zum 31.12.2005 in differenzierter Weise erfolgte. Die
Steuerpflichtigen wurden damit, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
genügend, schrittweise an die ab 01.01.2006 maßgebliche Besteuerung der
Wohnmobile nach Gesamtgewicht und Schadstoffemissionen herangeführt.
Ausdrücklich
offen gelassen haben die Richter, ob die Rückwirkung der neuen
Bestimmungen zur Wohnmobilbesteuerung überhaupt eine belastende Wirkung
entfaltet. Aufgrund des mit Ablauf des 30.04.2005 aufgehobenen § 23 Abs.
6a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wären Wohnmobile mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t ohnehin als PKW zu besteuern
gewesen. Insofern haben die zum 01.01.2006 in Kraft getretenen
Neuregelungen zu einer Entlastung der Halter von Wohnmobilen geführt.
Halter solcher Fahrzeuge waren jedenfalls nicht über den 01.05.2005
hinaus in ihrem Vertrauen geschützt, ihre Wohnmobile würden bei der
Kraftfahrzeugsteuer weiterhin als LKW behandelt werden.
Weiterführende
Information:
Ein Merkblatt zur Kfz-Besteuerung von
Wohnmobilen finden Sie als PDF-Datei auf den Seiten des Finanzministeriums NRW.
(STB Web)
Artikel vom: 10.05.2010 Powered by STB Web - Content-Services
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