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Kfz-Steuer: Die rückwirkende Neuregelung der Wohnmobilbesteuerung ist verfassungsgemäß

Durch das Dritte Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz vom 21.12.2006 hat der Gesetzgeber die Besteuerung von Wohnmobilen mit Rückwirkung auf den 01.01.2006 neu geregelt. Der BFH entschied nun, dass die rückwirkende Inkraftsetzung dieser Neuregelungen nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstößt.

Im streitigen Fall wandte sich der Halter eines Wohnmobils, dessen zulässiges Gesamtgewicht mehr als 2,8 t betrug, gegen die Zulässigkeit dieser Rückwirkungsanordnung. Sein Wohnmobil war bis zum 31.12.2005 als LKW nach dem zulässigen Gesamtgewicht und ab 01.01.2006 nach dem nunmehr geltenden neuen Tarif besteuert worden.

Der BFH hat eine Verfassungswidrigkeit mit Urteil vom 24.02.2010 (Az. II R 44/09) klar verneint. Einem Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot stünde entgegen, dass die rückwirkende Neuregelung der Wohnmobilbesteuerung aufgrund der durch § 18 Abs. 5 KraftStG geschaffenen Übergangsregelung für die Zeit vom 01.05.2005 bis zum 31.12.2005 in differenzierter Weise erfolgte. Die Steuerpflichtigen wurden damit, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügend, schrittweise an die ab 01.01.2006 maßgebliche Besteuerung der Wohnmobile nach Gesamtgewicht und Schadstoffemissionen herangeführt.

Ausdrücklich offen gelassen haben die Richter, ob die Rückwirkung der neuen Bestimmungen zur Wohnmobilbesteuerung überhaupt eine belastende Wirkung entfaltet. Aufgrund des mit Ablauf des 30.04.2005 aufgehobenen § 23 Abs. 6a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wären Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t ohnehin als PKW zu besteuern gewesen. Insofern haben die zum 01.01.2006 in Kraft getretenen Neuregelungen zu einer Entlastung der Halter von Wohnmobilen geführt. Halter solcher Fahrzeuge waren jedenfalls nicht über den 01.05.2005 hinaus in ihrem Vertrauen geschützt, ihre Wohnmobile würden bei der Kraftfahrzeugsteuer weiterhin als LKW behandelt werden.


Weiterführende Information:


Ein Merkblatt zur Kfz-Besteuerung von Wohnmobilen finden Sie als PDF-Datei auf den Seiten des Finanzministeriums NRW.


(STB Web)


Artikel vom: 10.05.2010

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