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Wohnmobilbesteuerung: Änderungen ab 2010

Ab 1. Januar 2010 gilt für Wohnmobile der Schadstoffklasse S 1 ein höherer Kfz-Steuertarif. Dieser Tarif gilt bisher bereits für nicht schadstoffreduzierte Wohnmobile. Das entsprechende Gesetz wurde im Dezember 2006 beschlossen. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Koblenz hin.

Der neue Tarif wird mit der in 2010 fälligen Kfz-Jahressteuer erhoben. Er ist in den bisher in 2009 ergangenen Bescheiden noch nicht ersichtlich. Der Kfz-Steuertarif für Wohnmobile ermittelt sich aus einer Mischung aus Schadstoffklasse und Gewicht. Die jeweilige Emissionsklasse wird von der Zulassungsbehörde festgestellt. Hieran sind die Finanzämter gebunden (sogenannter Grundlagenbescheid). Zweifelsfragen hinsichtlich der Schadstoffklasse, die im letzten Steuerbescheid ersichtlich ist, sind daher an die Zulassungsstelle zu richten.

Für Wohnmobile der Schadstoffklasse S 1 gilt ab 2010 folgender Tarif, gestaffelt nach je angefangene 200 kg Gesamtgewicht:
  • für die ersten 2.000 kg 40 Euro (je angefangene 200 kg Gesamtgewicht)
  • über 2.000 kg bis 5.000 kg 10 Euro (je angefangene 200 kg Gesamtgewicht)
  • über 5.000 kg bis 12.000 kg 15 Euro (je angefangene 200 kg Gesamtgewicht)
  • über 12.000 kg 25 Euro (je angefangene 200 kg Gesamtgewicht)

Beispiel:


Ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.080 kg, muss danach 460 Euro (für die ersten 2.000 kg: 10 x 40 Euro und für die restlichen 1.080 kg: 6 x 10 Euro) bezahlen.



(OFD Koblenz / STB Web)


Artikel vom: 19.11.2009

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