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Steuersatzerhoehungen fuer Pkw zum 1. Januar 2005
Zum 1. Januar 2005 wurde die letzte der durch das
Kraftfahrzeugsteueraenderungsgesetz geregelten
Steuersatzerhoehungen fuer Pkw wirksam, mit denen die
Verguenstigungen fuer besonders emissionsreduzierte Pkw
finanziert wird. Hiervon sind etwa 12 Mio. wenig
schadstoffreduzierte Fahrzeuge betroffen.
Steuerbefreiungen fuer
besonders emissionsreduzierte Pkw enden spaetestens am 31.
Dezember 2005 und werden bei erstmaliger Zulassung zum Verkehr ab
dem 1. Januar 2005 nur noch fuer so genannte 3-Liter-Autos
gewaehrt, deren Kohlendioxidemissionen 90 g/km nicht
uebersteigen. Das bedeutet z.B., dass Fahrzeuge, die in die
Schadstoffklasse Euro 1 fallen, ab Januar rd. 4 Euro pro 100
Kubikzentimeter Hubraum teuerer werden.
Quelle: steuer-newsletter.de
Artikel vom:
20.03.2005
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