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Zur Kfz-Steuervergünstigung für schwere Geländewagen
Schwere Geländewagen sind ab dem 1. 5. 2005 wie PKW's nach Hubraum zu besteuern, wenn sie vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und ausgebaut sind. Dies hat das FG Köln in seinem Urteil vom 13.9.2007 (6 K 2378/05) entschieden.
Nach Ansicht des erkennenden Senats ergibt sich diese Rechtsfolge allein aus der rückwirkenden Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (§ 2 Abs. 2a KraftStG) vom 28.12.2006. Die verfassungsrechtlichen Bedenken des Klägers gegen die Rückwirkung teilte der Senat nicht.
Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof in München zugelassen. Dort ist zu dieser Problematik unter dem Az.: IX R 26/07 bereits ein Verfahren gegen ein Urteil des Finanzgerichts Hamburg anhängig.
Artikel vom:
05.12.2007
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