Autechna Logo: Zur Startseite
Logo der Carat Unternehmensgruppe

Topangebote
Fahrradträger
Radzierblenden
Licht & Zubehör
 
Home - Zurück
 
Info-Center: Meldungen, News und interessante Beiträge für Autofahrer
 
 
zurück
Artikel druckenArtikel
versenden
 
Bundesregierung für steuerliche Förderung sauberer Dieselfahrzeuge

Die Bundesregierung will mit einer steuerlichen Förderung für eine rasche Markteinführung von Diesel-PKW mit Rußpartikelfiltern sorgen. Das ist das Ergebnis eines Gesprächs, das Bundeskanzler Schröder mit Bundesfinanzminister Hans Eichel und Bundesumweltminister Jürgen Trittin führte.

Nach dem Vorschlag der Bundesregierung sollen künftig Neufahrzeuge mit Dieselruß-Partikelfiltern, die im Vorgriff auf die von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie bereits heute den Grenzwert von 5 mg/km einhalten, mit 350 Euro über die Kraftfahrzeugsteuer gefördert werden. Für die Um- und Nachrüstung von Diesel-Pkw soll die Förderung 250 Euro betragen. Die Bundesregierung wird dem Gesetzgeber vorschlagen, auch Fahrzeuge, die in 2005 gekauft werden und die Grenzwerte einhalten, in die Förderung ab 1. Januar 2006 einzubeziehen. Die Förderung soll ab dem 1. Januar 2006 einsetzen und bis zum 31. Dezember 2007 gewährt werden.

Entsprechend einer Zusage der Automobilindustrie geht die Bundesregierung davon aus, daß ab 1. Januar 2008 keine neuen Diesel-Pkw mehr ohne Rußfilter-Technik auf den Markt kommen.

Die Bundesregierung geht des weiteren davon aus, daß die Bundesländer, in deren Zuständigkeit die Kfz-Steuer fällt, diesen Vorschlag positiv aufgreifen, da eine Reduzierung der Feinstaub-Belastung in den Großstädten auch in deren eigenem Interesse liegt.

Den entstehenden Mindereinnahmen bei der Kfz-Steuer in Höhe von 1-1,5 Mrd. Euro in diesen beiden Jahren stehen laut Bundesfinanzministerium beachtliche Mehreinnahmen der Länder gegenüber, die durch die Verschiebung von Benzin- zu Dieselfahrzeugen im Kfz-Bestand entstehen.

Quelle: steuer-newsletter.de


Artikel vom: 02.05.2005

 
Zur Nutzung der Inhalte sind die Hinweise im Impressum unter der genauen Adresse http://autechna.com/impressum/index.php zu beachten.

 


Autechna-Newsletter
Bestellen Sie hier den Autechna-Newsletter mit mit vielen interessanten Informationen und Neuigkeiten.
Newsletter hier bestellen
Zum Austragen hier klicken.
Aktuelle Schlagzeilen am 18.05.2008

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Handyverbot am Steuer
'Registrierzulassungen' lösen keine Kraftfahrzeugsteuer aus
Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler
Vorschriften zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen nichtig
Urteil zur Handy-Nutzung am Steuer

Infos
Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie Ihr Widerrufs- und Rückgaberecht zu Bestellungen über unsere Seite:
Klicken Sie hier
Home
© Autechna Autoteile GmbH
Ein Unternehmen der KRAFT Gruppe
Großhandel für Kfz-Teile, Zubehör, Reifen und Werkstatteinrichtungen
Autechna Marburg - Siemensstr. 2 - 35041 Marburg
Tel.: +49 (6421) 81096 - Fax: +49 (6421) 85628
eMail: mail@autechna.com - http://www.autechna.com
Website by STB Web